Nr. 189, Oktober 2015
 
5) Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Wie kommt er zustande?
Die Kategorisierung von Hinweisen und Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung ist weitestgehend unklar. Die Prognose, die ggf. zur Herausnahme des Kindes aus der Familie führt, wird anhand von sog. „inneren Listen“ der Sozialpädagogen vorgenommen. Eine empirische Studie untersucht diese Kategorisierungen und die Meldungen, die zum Einschreiten der Jugendhilfe geführt haben. Quelle: Bastian/Schrödter: Fachliche Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In: Neue Praxis 3, 2015, S. 224 ff.