Nr. 189, Oktober 2015
 
7) Bewährungshilfe in Baden-Württemberg
Die Bewährungshilfe in Baden-Württemberg soll nach dem Willen der SPD-Landtagsfraktion wieder in staatliche Verantwortung. Das von der Vorgängerregierung gestartete Experiment mit einer privaten Trägerschaft müsse als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.11.2014 beendet werden. Ab 2017 soll eine 100%ige Landes-GmbH zuständig sein. http://www.spd.landtag-bw.de/index.php?mid=10&docid=5640 Das Urteil des BVerG ist hier verfügbar: http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=232