Nr. 190, November 2015
 
18) Polizeibeamter muss 430.000 Euro Gerichtskosten zahlen
Rund zehn Jahre nach dem Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle soll ein verurteilter Beamter 430.000 Euro Gerichtskosten zahlen. Der Polizist war 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Die Gewerkschaft der Polizei übernimmt die Kosten für ihr Mitglied und will „mit der Staatsanwaltschaft die Höhe der Summe diskutieren“. Erstaunlich, da die GdP ihren Mitgliedern eigentlich keine Rechtsschutzversicherung bietet. Jeder einzelne Fall wird individuell entschieden. Und bei der DPolG muss jeder Fall über die Dienstleistungszentren grundsätzlich vom dbb genehmigt werden. Beim BDK hat jedes Mitglied eine vollwertige Rechtsschutzversicherung. Warum zahlt die GdP fast eine halbe Million Euro freiwillig? Entspricht das dem Satzungszweck oder will sie damit deutlich machen, dass Sie die Gerichtsentscheidung nicht akzeptiert? Quelle: http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=247