Nr. 192, Januar 2016
 
15) Psychische Störung und Straftat: Meist kein Zusammenhang
Eine Studie in den USA mit 143 Straftätern mit schweren psychischen Störungen (die knapp 430 Taten begangen hatten) zeigte, dass nur sieben Prozent der Taten unmittelbar auf die psychische Erkrankung zurückgeführt werden konnte. Für die große Gruppe von Delinquenten, deren Tat nicht durch ihre psychische Störung bedingt war, müssen also andere Interventionen gefunden werden als Therapien zur Behandlung ihrer psychischen Erkrankung – und die Erkrankung selbst sollte außerhalb des Gefängnisses therapiert werden. Quelle: https://www.apa.org/pubs/journals/releases/lhb-0000075.pdf