Nr. 192, Januar 2016
 
17) Verfolgungsfahrten unverhältnismäßig
Kurz nach Weihnachten gab es wieder mal eine polizeiliche Verfolgungsjagd, dieses Mal in Bochum. Anlass war „Schlagenlinien-Fahren“. Mit 90 km/h ging es durch die Innenstadt, 10 Streifenwagen und ein Hubschrauber waren beteiligt. Schon 2011 war Kritik an solchen Fahrten formuliert worden. Sie sind nur dann zulässig, wenn konkrete Gefahren für Leib und Leben bestehen – und schon gar nicht, wenn solche Gefahren erst – wie hier - durch die Verfolgung geschaffen werden. http://sowiport.gesis.org/search/id/iz-solis-90566349 zur Verfolgungsfahrt: http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=271