Nr. 195, April 2016
 
5) Vorzeitige Haftentlassungen – die Causa Hoeneß als Beispiel?
Im Zusammenhang mit der Halbstrafen-Entlassung von Uli Hoeneß wurde unter anderem auch die Frage erörtert, ob der Entlassene durch die Anwendung der besonderen Halbstrafenregelung gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB privilegiert worden sein könnte. Hier fand sich häufig der Hinweis, dass diese "Gesamtwürdigungslösung" in Bayern (von den Strafvollstreckungskammern bei den LG) sehr selten angewendet werde. Zufällig wurde exakt an dem gleichen Tag vom Statistischen Bundesamt die jüngste Statistik zu den Gefangenen und Verwahrten veröffentlicht. Hans-Jürgen Kerner hat aus diesen Publikationen drei Tabellen erstellt, um die spezielle Frage in einen breiteren Zusammenhang der Entlassung aus dem Vollzug in Deutschland insgesamt einzubinden. Sie finden diese Tabellen im Online-Bereich unter http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=303