Nr. 198, Juli 2016
 
1) Die Bereitschaft, Vergehen von Beschäftigten im Wirtschaftssektor bei der Polizei anzuzeigen
Nicht alle Vergehen durch eigene Beschäftigte, die in einer Firma vorkommen, werden bei der Polizei angezeigt. Dieser Artikel konzentriert sich auf Opferberichte von durch Mitarbeiter begangene Taten wie Betrug, Diebstahl und unfairem Wettbewerb und nimmt zum ersten Mal in der Schweiz die Variablen unter die Lupe, die mit dem Anzeigeverhalten von Firmen zusammenhängen. Die Analyse zeigt, dass die Entscheidung, eine Straftat anzuzeigen oder nicht, unterschiedlich ausfällt und von der Unternehmensart, Art der Straftat, ihrer Schwere oder der Schadenshöhe der Straftat, der Angst vor Rufschädigung und Vertrauen in die Polizei abhängt. Quelle: http://euc.sagepub.com/content/13/3/372.abstract