Nr. 207, Mai 2017
 
4) Neue EU-Verordnung für Europol und breiterer Datenzugriff
Mit einer neuen Verordnung sollen die Bundespolizei, der Zollfahndungsdienst und alle 16 Länderpolizeien künftig direkt auf Analysedatenbanken in Den Haag zugreifen können. Dies geht aus dem „Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes“ hervor, der Ende März veröffentlicht wurde. Mit Einschränkungen ist sogar der Vollzugriff möglich. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=418