Nr. 211, Oktober 2017
 
5) Aufnahme von Straftaten bei Notrufen zu häuslicher Gewalt
Auf Grund einer neuen Rechtslage ist die finnische Polizei verpflichtet, alle Körperverletzungen aufzunehmen und ihnen nachzugehen, auch bei häuslicher Gewalt. Die Taten können sogar ohne Einverständnis des Opfers strafrechtlich verfolgt werden. Die vorliegende Studie stellt die ersten empirischen Ergebnisse zu dieser gesetzlichen Neuregelung vor. http://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/01924036.2017.1364277