Nr. 211, Oktober 2017
 
17) Keine charakterliche Eignung für den Polizeidienst bei Trunkenheit auf dem Fahrrad
Ein Bewerber, der mit mehr als 2,25 Promille als Fahrradfahrer im Straßenverkehr aufgefallen ist oder Feuerwerkskörper in Richtung eines Kinderspielplatzes geworfen hat, ist für den Polizeidienst charakterlich nicht geeignet.  http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=462