Nr. 212, November 2017
 
1) Opferbelastung im Ermittlungsverfahren
Einer Studie zufolge dauern Opfervernehmungen oft länger als zwei Stunden. Lediglich 2 % der ausgewerteten Vernehmungen erfolgten unter Anwesenheit des Opferanwalts. Etwa 50 % der Befragten gaben zudem an, nicht hinreichend über Ihre Rechte und den Verfahrensstand informiert worden zu sein. https://weisser-ring.de/media-news/meldungen/05-07-2017-1