Nr. 219, Juni 2018
15) Polizeiliche Definitionsmacht im Lichte polizeiwissenschaftlicher Forschung
Polizeibeamten verfügen über ein hohes Maß an Entscheidungsspielräumen, die nur zum Teil gesetzlich geregelt sind. Mit den erwünschten und unerwünschten Folgen „polizeilicher Definitionsmacht“ setzt ein Beitrag in der Monatsschrift für Kriminologie auseinander. Schwerpunkte bilden polizeiliches Handeln in sozial segregierten Stadtteilen und das Phänomen des „racial profiling“. http://www.heymanns-mschrkrim.de/das-aktuelle-heft/
15) Polizeiliche Definitionsmacht im Lichte polizeiwissenschaftlicher Forschung
Polizeibeamten verfügen über ein hohes Maß an Entscheidungsspielräumen, die nur zum Teil gesetzlich geregelt sind. Mit den erwünschten und unerwünschten Folgen „polizeilicher Definitionsmacht“ setzt ein Beitrag in der Monatsschrift für Kriminologie auseinander. Schwerpunkte bilden polizeiliches Handeln in sozial segregierten Stadtteilen und das Phänomen des „racial profiling“. http://www.heymanns-mschrkrim.de/das-aktuelle-heft/