Nr. 226, Januar 2019
 
6) Verhör- und Foltermethoden und Psychologen (Nachtrag zur Meldung Nr. 3 im Dezember-Letter)
Als 2014 die im erwähnten Beitrag im PNL beschriebene Beteiligung mancher Psychologen und Psychiater bekannt wurde, gab es auch eine Reaktion der deutschen Fachgesellschaft, in der die ethischen Basics klarstellt wurden. Im Prinzip: Wer foltert, darf sich nicht Psychologe nennen. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=576 (Danke an R.H.)