Nr. 229, April 2019
 
16) Sind Pflichtverteidiger „Gerichtsnutten“?
Wenn sich Strafverteidiger gegenseitig als "Gerichtsnutten" oder "Robenständer" bezeichnen, dann scheint an deutschen Gerichten etwas schief zu laufen. Eine knapp 300 Seiten starke Studie zur Pflichtverteidigerbestellung wirft ein Schlaglicht auf einen empfindlichen Vorgang in der deutschen Strafjustiz.  http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=611 und http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=612