Nr. 236, Dezember 2019
 
15) Istanbul Protokoll
Handfeste und glaubwürdige Befunde zu psychischen und physischen Verletzungen in Gerichts- oder Asylverfahren verlangen medizinisches und juristisches Fachwissen und Maßstäbe, die in einem wichtigen, aber nicht ausreichend im sog. „Istanbul-Protokoll“ der Vereinten Nationen definiert sind. Die physischen und psychischen Folgen von Gewalt können als Beweis für den Schutz von Opfern, in Asylverfahren und für die Dokumentation verwendet werden; sie können aber auch die Interaktion der Überlebenden mit Asylbehörden und anderen Rechtsbereichen beeinflussen. Ein Projekt der Europäischen Union unterstützt die interdisziplinäre Verwendung des Istanbul-Protokolls durch rechtliche und soziale Einrichtungen sowie durch medizinisches Fachpersonal in der Begutachtung von Folter und anderen Formen von Gewalt. http://www.istanbulprotocol.info/index.php/de/short-summary