Nr. 248, Januar 2021
 
8) Gericht verpflichtet Bundeskanzleramt: Merkel muss Journalisten geheime Hintergrundgespräche offenlegen
Das Bundeskanzleramt führt regelmäßig sogenannte Hintergrundgespräche. Ein Journalist einer Tageszeitung wollte nun vom Bundeskanzleramt Auskunft erhalten, welche Hintergrundgespräche im Jahr 2016 stattfanden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage stattgegeben. Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist zugelassen. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=756