Nr. 252, Mai 2021
 
3) Pressekodex für die Polizei
Das Land Baden-Württemberg hat „publizistische Grundsätze“ und „Richtlinien für die polizeiliche Pressearbeit“ veröffentlicht. In der Einleitung dazu heißt es: „Als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols unterliegt sie (die Polizei, TF) einer ständigen öffentlichen Kontrolle. Ihre Integrität ist wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in das polizeiliche Handeln und deren Glaubwürdigkeit. Dies gilt insbesondere auf Grund ihrer Bedeutung vor allem auch für die polizeiliche Pressearbeit“. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=791