Nr. 253, Juni 2021
 
3) Polizei und Menschenrechtsrichtlinien – eine empirische Bestandsaufnahme
Eine Studie der University of Chicago und ihrer Forschungspartner ergab, dass nicht eine Polizeidienststelle der dort untersuchten Städte Richtlinien hatte, die den Menschenrechtsrichtlinien der Vereinten Nationen in Bezug auf Gewaltanwendungsrichtlinien entsprachen. Der Bericht umfasste 48 große US-amerikanische und internationale Städte, viele davon in einigen der reichsten und demokratischsten Länder der Welt, darunter auch Berlin sowie mehrere europäische Hauptstädte. Die Untersuchung zeigt, dass Polizeibeamte nicht nur ungestraft gewalttätig handeln, sondern dass ihre Berufsregeln dies auch zulassen (sog. impunity, Straffreiheit). https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3832989