Nr. 257, November 2021
 
10) Bericht der Expertinnen- und Expertengruppe zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung
Das derzeitige System zur Dokumentation der Hauptverhandlung sieht zwar eine schriftliche Protokollierung der Hauptverhandlung durch ein Hauptverhandlungsprotokoll vor. Das Protokoll beschränkt sich jedoch auf wenige relevante Passagen, denn ausschließlicher Zweck der Niederschrift ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Nicht erfasst sind dagegen die (wesentlichen) Ergebnisse der Beweisaufnahme. Dies erschwert entscheidend die Arbeit von Strafverteidigern, vor allem, wenn sie alleine tätig sind. Der Bericht des BMJ beschäftigt sich mit der Problematik und macht Änderungsvorschläge. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=846