Nr. 288, September 2024
 
3) Ermittlungen wegen sexueller Gewalt an Frauen mit Behinderungen werden zu häufig eingestellt
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hob die Entscheidung des Kammergerichts Berlin wegen Verfassungsverstößen auf (Beschluss vom 19. Juni 2024, VerfGH 80/22). Das Kammergericht muss jetzt neu prüfen, ob die Einstellung eines Verfahrens rechtens war. Die Kläger kritisieren eine strukturelle Diskriminierung gegen Frauen mit Behinderungen im Ermittlungsverfahren. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=1126