Polizei : Newsletter Nr. 310, August 2026

 1)   Radikalisierung der Klimaprotestbewegung?
 2)   „Islamistischer Extremismus 4.0“: KI als Beschleuniger von Radikalisierung
 3)   „Wer mit Gewalt erzieht, erzieht zur Gewalt“
 4)   Deeskalative Kommunikation lernen: Polizeiverhaltenstraining mittels KI-gestütztem VR-Projekt „Konflikte und Krisen durch Kommunikation deeskalieren“ (K3VR)
 5)   When victims don’t call: Police-cited nonreporting in the NCVS, 1992-2023
 6)   Professionalism and performance: Police leadership for the future
 7)   ASOG Berlin: Zur Frage der polizeirechtlichen Feststellung des „kriminalitätsbelasteten Ortes“ (Görlitzer Park)
 8)   Podcast: „Das härteste Polizeigesetz seit 1945“ am Bundesverfassungsgericht
 9)   Karteikarten für Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht HH
10)  Kriminalpolitischer Essay: „Vom zwanzigjährigen Versuch, die Vorratsdatenspeicherung als Allzweckwaffe deutscher Innenpolitik zu etablieren“
11)  Europol: European Union Terrorism Situation and Trend Report 2026 (EU TE-SAT) erschienen
12)  Jugendmedienschutz – Empirische Erhebung von Chancen und Belastungen digitaler Medien in der aktuellen JIMplus-Studie 2026
13)  „Demokratie verteidigen, ohne sie zu zerstören“ – Neues Max Planck Center for Democracy, Security and Human Rights in gemeinsamer Initiative des MPI-CSL in Freiburg und des MCHR an der Hebrew University in Jerusalem gegründet
14)  Bundesregierung beschließt Eckpunktepapier zur zeitnahen Novellierung der Notstandsgesetzgebung
15)  Historische Ausgaben des Kriminologischen Journals sind jetzt auf KrimDok frei verfügbar (Meldung übernommen aus dem Newsletter „Forschungsnetzwerk Sicherheit & Polizei“)
16)  Neue Schriftenreihe „Münster Contributions to the Law of the Digital Economy”
17)  Veranstaltungen: DGfK – „Kriminalität im Wandel – Eskalation und neue Brennpunkte“
 
1) Radikalisierung der Klimaprotestbewegung?
Das Projekt „Klima extrem“ hat sich in einem Forschungsbericht ausgehend von der öffentlichen Debatte über Aktionen von Gruppen wie der „Letzten Generation“ empirisch (teilnehmende Beobachtung sowie narrative Interviews) mit der Frage beschäftigt, ob und ggf. in welcher Form eine Radikalisierung innerhalb der Klimaprotestbewegung in Deutschland beobachtbar ist. Die von Kurtenbach und Döring veröffentlichte Studie basiert theoretisch auf einem erweiterten Radikalisierungsverständnis auf Grundlage des analytischen Rahmens des „Zwei-Pyramiden-Modells“ nach McCauley und Moskalenko (2017), welches nicht nur Gewaltanwendung (im Sinne der „Aktionspyramide“) umfasst, sondern auch ideologisch begründete Rechtfertigungen (im Sinne der „Meinungspyramide“) für von der gesellschaftlichen Norm abweichendes Handeln insgesamt berücksichtigt - https://t1p.de/y6npy
 
 
2) „Islamistischer Extremismus 4.0“: KI als Beschleuniger von Radikalisierung
Experten erläuterten unter anderem mit kasuistischen Beispielen während einer gemeinsamen Pressekonferenz ihre Erkenntnis, dass KI Radikalisierung auch abseits der intendierten Gruppenzugehörigkeit beschleunigen könne. Sie mache das, „was ohnehin gefährlich sei, schneller, größer und zielgenauer.“ KI mache jedoch aus „niemandem einen Extremisten, der es nicht ohnehin werden könnte.“ Das nutzen extremistische Akteure. „Salafistische und jihadistische Online-Propaganda richtet sich immer gezielter auch an Kinder und Jugendliche“, und das vor allem über Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste in einer „sehr jugendaffinen Ästhetik“ und mit „einfachen Antworten“ auf gesellschaftlich kontrovers diskutierte Themen. Schon deshalb benötigten „sowohl Sicherheitsbehörden als auch alle, die im Bereich Prävention und Aufklärung aktiv seien, dringend technologieaffines Personal“ - https://t1p.de/wcuz2
 
 
3) „Wer mit Gewalt erzieht, erzieht zur Gewalt“
Mit dieser provokativen Schlagzeile wird auf die Ergebnisse der im Juni 2026 vom University College London veröffentlichten Studie „Physical punishment and child outcomes in the UK“ verwiesen. Die wichtigste Botschaft auf Grundlage der Daten einer britischen Langzeitstudie („Millenium Cohort Study“) lautet „Körperliche Strafen haben keinen nachweisbaren Nutzen“, vielmehr sei „eine Verbindung zwischen körperlicher Bestrafung von Kindern und schlechteren Leistungen in der Schule sowie aggressivem Verhalten erkennbar.“ Mit „17 Jahren lag das Risiko noch 26% höher als in der Vergleichsgruppe ohne Gewalterfahrungen im Kindheitsalter“. Die Ergebnisse sind dennoch mit Vorsicht zu interpretieren. Aufgrund des noch fehlenden unabhängigen fachgutachterlichen peer-reviews liefere die „reine Beobachtungstudie Studie keine eindeutigen ursächlichen Wirkungszusammenhänge, sondern allenfalls Korrelationen“ - https://t1p.de/d7vwt
 
 
4) Deeskalative Kommunikation lernen: Polizeiverhaltenstraining mittels KI-gestütztem VR-Projekt „Konflikte und Krisen durch Kommunikation deeskalieren“ (K3VR)
Geschlossene Einsätze der Polizei bei Fußballspielen, Demonstrationen oder auch iZm dem regulären Streifendienst bei häuslicher Gewalt und anderen konfliktträchtigen Anlässen können kommunikativ eskalieren und damit im Ergebnis mitunter nur bedingt erfolgreich abgeschlossen werden. Für Polizistinnen und Polizisten ist es deshalb besonders wichtig, (de-)eskalative Formen sozialer Interaktion und Kommunikation schon in der Ausbildung und in der Folge beständig in der Fortbildung kennenzulernen. Professionelles polizeiliches Handeln heißt zudem, ständig eigenes Verhalten kritisch zu reflektieren und ggf. situationsgerecht anpassen / verändern zu können. Im Ende Juni 2026 abgeschlossenen dreijährigen vom BMFTR geförderten Forschungsverbundprojekt „KI-gestütztes Training für deeskalative Kommunikation“ (K3VR) wurde hierzu eine innovative multisensorische und mit KI unterstützte Virtual-Reality (VR)-Trainingsumgebung entwickelt, in der polizeiliche Einsatzkräfte explizit deeskalierende Kommunikation trainieren können. Hierbei können auch unbewusste Körperreaktionen über eine KI-gestützte Sensorauswertung nutzbar gemacht werden. Die Projektpartner der Berliner und der Bayerischen Polizei (dort im Zentrum für besondere Einsatzlagen) konnten als Praxispartner bereits in der Projektphase ihre Erfahrungen zur Fortentwicklung der Anwendung einbringen - https://t1p.de/60dib
 
 
5) When victims don’t call: Police-cited nonreporting in the NCVS, 1992-2023
Der amerikanischen Polizei wird in der Literatur nicht selten eine Vertrauenskrise in der Öffentlichkeit bescheinigt, was sich auf die Beziehungen zwischen Polizei und Bevölkerung sowie auf die Sicherheit in den Gemeinden auswirkt. Dieser Vertrauensverlust wird manchmal auf einen „De-Policing“-Effekt zurückgeführt, bei dem negative öffentliche Kritik die Proaktivität der Polizei einschränkt. Wenn die Öffentlichkeit eine negative Einstellung gegenüber der Polizei zeigt, könnte sie auch den Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden insgesamt meiden. In diesem Beitrag wird diese Möglichkeit untersucht, indem Längsschnittdaten aus der National Crime Victimization Survey (NCVS) analysiert werden, um festzustellen, ob Phasen negativer öffentlicher Kritik die Bereitschaft der Bevölkerung beeinflussen, die Polizei zu rufen. Die Ergebnisse einer unterbrochenen Zeitreihenanalyse zeigen, dass die Anzeigenquoten in den letzten 30 Jahren konstant geblieben sind. Seit Mitte der 2000er Jahre nennen die Menschen jedoch doppelt so häufig die Polizei als wichtigsten Grund dafür, eine Straftat nicht anzuzeigen, was bereits vor den bekannten Ereignissen mit starker negativer öffentlicher Kritik der Fall war. Weitere Analysen zeigen wesentliche Veränderungen in anderen demografischen Gruppen. In dem Beitrag werden auch Implikationen für Theorie und Praxis erörtert - https://t1p.de/zu87s
 
 
6) Professionalism and performance: Police leadership for the future
Die Police Leadership Commission hat sich in ihrem aktuellen Abschlussbericht mit der Polizeikultur und den Anforderungen an polizeiliche Führungskräfte im UK beschäftigt. Ein Drittel der Zielgruppe, so die Erkenntnis, sei unzureichend auf die aktuelle Führungsfunktion vorbereitet oder benötige adäquate Führungsfortbildung. Hierauf müsse gezielt im Auswahl- und Qualifikationsverfahren und nachfolgend auch im Führungsalltag entschlossen und kontinuierlich reagiert werden. Die Kommission macht in ihrem Bericht insgesamt 27 Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Die zuständige Polizeiministerin Sarah Jones bezeichnet die Empfehlungen der Kommission als „überzeugende Argumente für Veränderung“ und will sie sukzessive operationalisieren - https://t1p.de/fhj2v
 
 
7) ASOG Berlin: Zur Frage der polizeirechtlichen Feststellung des „kriminalitätsbelasteten Ortes“ (Görlitzer Park)
Die Polizei kann auf Grundlage länderspezifischen polizeilichen Gefahrenabwehrrechts unter bestimmten Voraussetzungen „kriminalitätsbelastende (mitunter in den polizeilichen Gefahrenabwehrgesetzen der Länder auch als „gefährlich“ bezeichnete) Orte“ bestimmen. In Berlin gelten aktuell sieben Zonen nach polizeilicher Lageauswertung datenbasiert (https://t1p.de/7y03t) als kriminalitätsbelastet. Diese polizeiliche Feststellung kann im Einzelfall zu schwerwiegenden polizeilichen Maßnahmen, u. a. verdachts- und anlassunabhängigen Identitätsfeststellungen sowie Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Sachen führen, weshalb diese polizeirechtliche Befugnis in der Literatur kontrovers diskutiert wird. Der Freiburger Kriminologe Roland Hefendehl verfasste auf Ersuchen der Kläger im Verwaltungsverfahren „Schließung des Görlitzer Parks“ im April 2026 ein Gutachten, in welchem er die Aussagekraft der polizeilichen Datengrundlage begutachtet und kriminologische Erkenntnisse der auf dieser Grundlage ergriffenen Maßnahmen situativer Kriminalprävention und deren Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsempfinden kritisch bewertet (https://t1p.de/72tfz). In einem längeren Interview (open access zugänglich in der nd) erläutert Hefendehl seine gutachterliche Einschätzung, warum er die Feststellung des Berliner Senats zum Görlitzer Park als „kriminalitätsbelasteter Ort“ aufgrund der regionalen polizeilichen Eingangsstatistik für „unterkomplex“, ja im Sinne der angeführten Feststellungen sogar für „belanglos“ erachtet und die Festlegung damit für rechtswidrig hält. Eine derartige Feststellung bedürfe einer umfassenden „kriminologischen Regionalanalyse“ unter Auswertung des Hell- und auch des Dunkelfeldes. Vor allem die unspezifische Anknüpfung an das „vorgebliche Sicherheits- bzw. Unsicherheitsgefühl“ bei der Bestimmung eines „kriminalitätsbelasteten Ortes“ sei aufgrund der Unbestimmtheit / Indifferenz als Rechtsgut unter Anknüpfung an höchst individuelle und damit heterogene subjektive Empfindungen bedenklich - https://t1p.de/e37am
 
 
8) Podcast: „Das härteste Polizeigesetz seit 1945“ am Bundesverfassungsgericht
Seit zehn Jahren entwickelt sich das polizeiliche Ländergefahrenabwehrrecht parallel zum Strafprozessrecht in Folge einer veränderten allgemeinen Gefahrenlage in allen Bundesländern - allerdings in unterschiedlicher Intensität in den Ländern - dynamisch fort. Im Einzelfall sind schwerwiegende Grundrechtseingriffe in einer schmalen Grauzone im Vorfeld der tradierten gefahrenabwehrrechtlichen Eingriffsschwelle der „konkreten Gefahr“ und weit vor einem strafprozessualen Anfangsverdacht denkbar. Im Radioreport Recht, als Podcast abrufbar in der ARD-Mediathek „Sounds“, berichten Experten und Prozessbeteiligte über die zweitägige Anhörung zu mehreren abstrakten Normenkontrollverfahren / Klagen gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz. Mit einer Entscheidung in der Sache, die in elementaren Fragen zur Reichweite des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts und zum Verhältnis Gefahrenabwehr- / Strafprozessrecht sowie zur wechselseitigen Transformation von in der jeweiligen Sphäre gewonnenen Informationen für etwas mehr Klarheit sorgen wird, ist noch in diesem Jahr zu rechnen - https://t1p.de/96sur
 
 
9) Karteikarten für Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht HH
Die dynamische Entwicklung des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts im Bund und in den Ländern erfordert eine ebenso dynamische Begleitung durch länderspezifische und praxisorientierte Kommentierungen des Polizeirechts. Das Literaturangebot in diesem Bereich wächst quantitativ und qualitativ stetig an. Zuletzt erschien bspw. ein „Kompendium zum Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg“ im Nomos-Verlag. Das besondere dieses Beispiel gebenden Angebots ist eine open access verfügbare Sammlung lernbegleitender Karteikarten, mit deren Hilfe Studierende wesentliche Passagen des Kompendiums zielgerichtet vertiefen können - https://t1p.de/znhds
 
 
10) Kriminalpolitischer Essay: „Vom zwanzigjährigen Versuch, die Vorratsdatenspeicherung als Allzweckwaffe deutscher Innenpolitik zu etablieren“
Erik Tuchtfeld vom D64-Zentrum für Digitalen Fortschritt setzt sich in seinem Essay für das Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltsvereins vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen europäischen und deutschen Judikatur kritisch mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer IP-Adressdatenspeicherung (Drs. 21/6581 vom 19.06.2026; Drs. 21/7154 vom 15.07.2026) auseinander und mahnt unter Verweis auf bereits in der letzten Legislaturperiode rechtspolitisch diskutierte Alternativen wie des „Quick-Freeze-Verfahrens“ oder der „Login-Falle“ zur strikten Beachtung der Verhältnismäßigkeit. Unklar bleibt allerdings, was er mit seiner Forderung der „längst überfälligen Überwachungsgesamtrechnung“ meint, schließlich hat das MPI zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht im Mai 2025 im Auftrag der Bundesregierung eine umfangreiche dreibändige „Überwachungsgesamtrechnung“ vorgelegt, die alleine im Band 1 vielfach auf die Vorratsdatenspeicherung (34 Zitate) verweist - https://t1p.de/6q5n6
 
 
11) Europol: European Union Terrorism Situation and Trend Report 2026 (EU TE-SAT) erschienen
Der EU TE-SAT „feiert” in der aktuellen Auflage 2026 seinen zehnten Geburtstag. In einer Zeit, in der sich Terrorismus und gewaltaffiner Extremismus in Zahl und phänomenologischer / ideologischer Komplexität, zusätzlich beeinflusst von einer anhaltenden geopolitischen Instabilität und unter gezielter Zuhilfenahme technologischer Entwicklungen dynamisch fortentwickelt, ist vor allem eine tiefgreifende Informationserhebung und Lagebewertung notwendig, um besser auf gefährliche Entwicklungen vorbereitet zu sein - https://t1p.de/y7n32
 
 
12) Jugendmedienschutz – Empirische Erhebung von Chancen und Belastungen digitaler Medien in der aktuellen JIMplus-Studie 2026
Eine von der EU eingesetzte Expertenkommission empfiehlt aktuell, die Nutzung von Social Media-Angeboten erst ab 13 Jahren freizugeben (https://t1p.de/ehvra). Die Ergebnisse der EU-Kommission wurden kurz nach der Vorstellung der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ (mit insgesamt 56 Handlungsempfehlungen) veröffentlicht (vgl. PNL Nr. 309) und konkretisieren die Handlungsempfehlung Nr. 36 dort nun auch auf europäischer Ebene. Das hat den anhaltenden nationalen Diskurs nochmals vertieft. Nun trägt die JIMplus-Studie dazu bei, die beiden oben genannten Expertisen auch hinsichtlich dieses konkreten prohibitiven Ansatzes differenzierter zu interpretieren, denn – nach weit überwiegender Ansicht der Teilnehmer der repräsentativen Erhebung der JIMplus-Studie und obwohl mehr als zwei Fünftel der Befragten der Meinung ist, dass Social Media für alle unter einem bestimmten Alter verboten sein sollte – werde ihre Perspektive nicht ausreichend beachtet. Social Media wird in der Gruppe der Betroffenen nicht nur als Belastung empfunden. Die Befragten betrachten ihre Social Media-Aktivitäten insgesamt sehr reflektiert. „72% antworten, dass sie dies von den Dingen ablenke, die sie eigentlich tun sollten, mehr als die Hälfte hat das Gefühl, dadurch Zeit für Erholung und andere Freizeitaktivitäten zu verlieren und 40% berichten, ihre Konzentrationsfähigkeit leide darunter. 82% der Teilnehmer der Studie sagen aber auch, über Social Media können sie viel Neues lernen und ihr Wissen erweitern. Ungefähr die Hälfte fühlt sich in der virtuellen Umgebung verstanden“ - https://t1p.de/ia9zx
 
 
13) „Demokratie verteidigen, ohne sie zu zerstören“ – Neues Max Planck Center for Democracy, Security and Human Rights in gemeinsamer Initiative des MPI-CSL in Freiburg und des MCHR an der Hebrew University in Jerusalem gegründet
Der inzwischen gut dokumentierte schleichende Rückgang liberaler Demokratien wirft die drängende Frage auf, wie demokratische Institutionen widerstandsfähig bleiben und gleichzeitig auf komplexe Sicherheitsherausforderungen reagieren können. Das Dilemma, dessen sich die gemeinsam von der Hertie- und der Volkswagen-Stiftung geförderte gemeinsame Forschungsinitiative im Schwerpunkt widmet, wird durch die beiden Direktoren folgendermaßen skizziert: „Wie können sich Gesellschaften verteidigen, ohne die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte zu zerstören, die sie zu schützen bemüht sind? Demokratie und Sicherheit seien keine gegensätzlichen Kräfte.“ Demokratie zu stärken bedeute nicht, Sicherheit einzuschränken – sie sei deren Grundlage und Zweck. Aus diesen Erwägungen heraus will die gemeinsame Forschungskooperation künftig Expert*innen für Verfassungs-, Menschen- und Sicherheitsrecht zusammenbringen, um die „dynamische Beziehung zwischen demokratischem Regieren und öffentlicher Sicherheit zu untersuchen und so innovative Herangehensweisen zu entwickeln, die die traditionelle Kluft zwischen ‚Sicherheit und Freiheit‘ überwinden helfen“ - https://t1p.de/cgkjs
 
 
14) Bundesregierung beschließt Eckpunktepapier zur zeitnahen Novellierung der Notstandsgesetzgebung
Die meisten Regelungen der Notstandsgesetzgebung (die Notstandsverfassung umfasst im Wesentlichen drei Szenarien: a. Verteidigungsfall (Art. 115a ff GG; b. Spannungsfall (Art. 80a GG) und c. innerer Notstand (Art. 91 GG)) stammen noch aus der Zeit des „Kalten Krieges“ und müssen an die aktuellen Rahmenbedingungen „hybrider Bedrohung“ angepasst werden. Die vorgesehene Novellierung dient auch dazu, staatliche Eingriffe bei Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen oder wirtschaftlichen Krisen zu ermöglichen und damit lebenswichtige Leistungen der Verkehrsinfrastruktur, Energieversorgung und Logistik unter Notstandsbedingungen sicherzustellen - https://t1p.de/ardnc
 
 
15) Historische Ausgaben des Kriminologischen Journals sind jetzt auf KrimDok frei verfügbar (Meldung übernommen aus dem Newsletter „Forschungsnetzwerk Sicherheit & Polizei“)
Das „Kriminologische Journal“ (KrimJ) beschäftigt sich seit 1969 kritisch mit den Institutionen und Praktiken sozialer Kontrolle und den Macht- und Herrschaftsverhältnissen, die sie stützen. Seit einiger Zeit arbeiten unzählige fleißige Hände und Köpfe beim kriminologischen Fachinformationsdienst Tübingen daran, die historischen Jahrgänge des Journals zu digitalisieren und auf KrimDok (Nachweisdatenbank für kriminologische Literatur im deutschsprachigen Raum in Kooperation des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen mit der Universitätsbibliothek Tübingen - verantwortlich ist der Fachinformationsdienst (FID) Kriminologie) für die Öffentlichkeit im Open Access bereitzustellen. Nun sind dort die ersten Jahrgänge von 1991 bis 2007 online zugänglich. Das KrimDok-Team arbeitet aber daran, weitere Ausgaben mit dem Ziel verfügbar zu machen, nach und nach alle Ausgaben des KrimJ online zu stellen – inklusive der handgedruckten Hefte der Anfangsjahre der Kritischen Kriminologie in Deutschland von 1969. Wie findet man die digitalisierten Beiträge aus dem Kriminologischen Journal auf KrimDok? Die neu digitalisierten Jahrgänge sind auf KrimDok mit dem Abrufzeichen „rs:krjo“ versehen – also den ersten beiden Buchstaben der Wörter des Journalnamens. Wenn man etwas browsen möchte, muss man nur das Abrufzeichen „rs:krjo“ in die Suche eingeben und bekommt alle digitalisierten Beiträge. Natürlich sind die Beiträge auch einzeln abrufbar und die Suche mit weiteren Stichworten verfeinerbar. Hier eine kleine Abkürzung zum Gesamtarchiv des KrimJ - https://t1p.de/s0qed. Die neueren Beiträge von 2008 bis heute sind auf Content Select verfügbar, für die Jahrgänge 2008-2021 ebenfalls im Open Access - https://t1p.de/78tow.
 
 
16) Neue Schriftenreihe „Münster Contributions to the Law of the Digital Economy”
Die europäische Datenregulierung hat in den letzten Jahren eine Dichte erreicht, die selbst für spezialisierte Jurist*innen schwer überschaubar geworden ist. Data Act, Digital Services Act, Digital Markets Act, AI Act, Data Governance Act, Cyber Resilience Act und zahlreiche weitere Rechtsakte greifen ineinander, überschneiden sich teilweise und werfen neue dogmatische wie praktische Fragen auf. Die von Thomas Hoeren herausgegebene neue Schriftenreihe mit dem Auftaktband zum europäischen Datenwirtschaftsrecht soll einzelne Normtexte erläutern, Zusammenhänge sichtbar machen, Wertungswidersprüche benennen und die praktischen Folgen der Regulierung herausarbeiten - https://t1p.de/1v4u6
 
 
17) Veranstaltungen: DGfK – „Kriminalität im Wandel – Eskalation und neue Brennpunkte“
Wie bereits berichtet, veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik e. V. ihre Jahrestagung in diesem Jahr in Wien. Die Teilnahme ist auch für Nichtmitglieder möglich. Die Anmeldeunterlagen und nun auch das Programm der Tagung, die vom 18. – 20.10.2026 stattfindet, sind unter folgender URL zu finden: https://t1p.de/1tfuv