Nr. 290, November 2024
17) Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte 2023 veröffentlicht
Das aktuelle Lagebild ist veröffentlicht worden. Wichtig sind neben den Zahlen auch die Hinweise vorab, wie z.B. dieser: „Tätlicher Angriff im Sinne des § 114 StGB ist jede in feindseliger Absicht unmittelbar auf den Körper des Anderen zielende Einwirkung ohne Rücksicht auf ihren Erfolg (z. B. Flaschenwurf, der die Polizistin verfehlt oder die Abgabe von Schreckschüssen). Zu einer körperlichen Verletzung muss es nicht kommen. Die Tathandlung muss nicht auf die Verhinderung oder Erschwerung der Diensthandlung abzielen. Ausreichend ist, wenn aus allgemeiner Feindseligkeit gegen den Staat oder aus persönlichen Motiven gegen die Amtsträgerin oder den Amtsträger oder aus anderen Beweggründen gehandelt wird.“ Auch wird auf die fehlende kriminologische Definition der „Gewalt gegen PVB“ hingewiesen und auf die Tatsache, dass im PKS-Straftatenkatalog 2018 Änderungen erfolgten, die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren „einschränkt“. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=1155
17) Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte 2023 veröffentlicht
Das aktuelle Lagebild ist veröffentlicht worden. Wichtig sind neben den Zahlen auch die Hinweise vorab, wie z.B. dieser: „Tätlicher Angriff im Sinne des § 114 StGB ist jede in feindseliger Absicht unmittelbar auf den Körper des Anderen zielende Einwirkung ohne Rücksicht auf ihren Erfolg (z. B. Flaschenwurf, der die Polizistin verfehlt oder die Abgabe von Schreckschüssen). Zu einer körperlichen Verletzung muss es nicht kommen. Die Tathandlung muss nicht auf die Verhinderung oder Erschwerung der Diensthandlung abzielen. Ausreichend ist, wenn aus allgemeiner Feindseligkeit gegen den Staat oder aus persönlichen Motiven gegen die Amtsträgerin oder den Amtsträger oder aus anderen Beweggründen gehandelt wird.“ Auch wird auf die fehlende kriminologische Definition der „Gewalt gegen PVB“ hingewiesen und auf die Tatsache, dass im PKS-Straftatenkatalog 2018 Änderungen erfolgten, die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren „einschränkt“. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=1155