Nr. 292, Januar 2025
 
16) Beweiswert von Identifizierungen oder Wiedererkennungen von sog. „Super Recognizern“
Angesichts der wissenschaftlich nicht abschließend geklärten Qualifikation von sog. „Super Recognizern“ ist nach Auffassung des BGH hinsichtlich des Beweiswerts von Identifizierungen oder Wiederkennungsleistungen solcher Zeugen davon auszugehen, dass insoweit keine anderen Maßstäbe gelten, als bei anderen Zeugen. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/24/5-21-24.php