Nr. 295, April 2025
 
3) Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Datenbank von Strafzumessungsentscheidungen
Eine bundesweite Rückfalluntersuchung für die Jahre 2010 bis 2019 ist vorgelegt worden. Ausgewertet wurden Daten des Bundeszentralregisters (BZR). Ein Drittel der Straftäter wird innerhalb von drei Jahren wieder verurteilt. Verlängert man den Beobachtungszeitraum auf neun Jahre, wächst die Rückfallrate nochmals beträchtlich an. Je nach Alter, Geschlecht, Strafsanktion und Vorstrafen lassen sich differenzielle Basisraten für den Rückfall bilden. Die BZR-Daten eröffnen zudem neue Möglichkeiten: Zum einen kann eine bundesweite und regional nach Oberlandesgerichtsbezirken gegliederte Datenbank für Strafzumessungsentscheidungen geschaffen werden, die als Orientierungsrahmen für die Strafrechtspraxis dienen kann. Zum anderen lassen sich mit den Diversionsentscheidungen im Jugendstrafrecht und den Unterstellungen unter Bewährungs- und Führungsaufsicht wichtige Bereiche darstellen, die in den Strafrechtspflegestatistiken fehlen. Die Studie ist gedruckt erschienen, steht aber auch online zum kostenlosen Download zur Verfügung. https://univerlag.uni-goettingen.de/handle/3/isbn-978-3-86395-652-3