Nr. 296, Mai 2025
 
12) Kriminologie und Strafrechtswissenschaft – ein Abhängigkeitsverhältnis?
Nach verbreitetem Verständnis stellt die Kriminologie empirisches Wissen bereit, das die Strafrechtswissenschaft selektiv in die Bildung von Dogmatik eingehen lässt. Dem wird hier eine Perspektive gegenübergestellt, die diese Praxis der kriminologischen Beobachtung unterzieht. Der Beitrag will damit der „Randwissenschaft“ Kriminologie stärkeren Einfluss geben. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=1204