Nr. 298, Juli 2025
19) Die Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen und social media-Nutzung
Augenzeugen einer Straftat können eigene Nachforschungen in sozialen Medien nach dem Täter anstellen. In zwei Experimenten wurden die Folgen untersucht. In beiden Experimenten war die Wahrscheinlichkeit, dass der unschuldige Verdächtige fälschlicherweise identifiziert wurde, größer, wenn er zuvor in den sozialen Medien gesehen wurde. Das Betrachten von Fahndungsfotos erhöhte ebenfalls die Identifizierung unschuldiger Verdächtiger. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass das Betrachten von Bildern unschuldiger Personen das Gedächtnis von Augenzeugen verunreinigen, Identifizierungen bei einer anschließenden Gegenüberstellung beeinflussen und die Beziehung zwischen Vertrauen und Genauigkeit der Augenzeugen untergraben kann. https://ogy.de/ehp0
19) Die Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen und social media-Nutzung
Augenzeugen einer Straftat können eigene Nachforschungen in sozialen Medien nach dem Täter anstellen. In zwei Experimenten wurden die Folgen untersucht. In beiden Experimenten war die Wahrscheinlichkeit, dass der unschuldige Verdächtige fälschlicherweise identifiziert wurde, größer, wenn er zuvor in den sozialen Medien gesehen wurde. Das Betrachten von Fahndungsfotos erhöhte ebenfalls die Identifizierung unschuldiger Verdächtiger. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass das Betrachten von Bildern unschuldiger Personen das Gedächtnis von Augenzeugen verunreinigen, Identifizierungen bei einer anschließenden Gegenüberstellung beeinflussen und die Beziehung zwischen Vertrauen und Genauigkeit der Augenzeugen untergraben kann. https://ogy.de/ehp0