Nr. 302, Dezember 2025
5) Zum wiederholten Mal: Dokumentation polizeilicher Maßnahmen durch Bürger (in Bild und Ton) kann nicht pauschal verboten werden
Das VG Berlin 1 K 334/23 vom 23.09.2025) setzt sich in der im November veröffentlichten Entscheidung sehr detailliert mit der materiellen straf-, kunsturheber- bzw. datenschutzrechtlichen Rechtslage, Rechtfertigungsgründen, polizeirechtlichen Einschreitschwellen und der in dieser Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung auseinander. Da sich die vom Kläger mit Fortsetzungsfeststellungsklage angegriffene Grundverfügung als rechtswidrig erwies, ging damit auch die Rechtswidrigkeit der an diese anknüpfenden Vollstreckungsmaßnahmen (Unmittelbarer Zwang durch einfache körperliche Gewalt) einher - https://t1p.de/4p961
5) Zum wiederholten Mal: Dokumentation polizeilicher Maßnahmen durch Bürger (in Bild und Ton) kann nicht pauschal verboten werden
Das VG Berlin 1 K 334/23 vom 23.09.2025) setzt sich in der im November veröffentlichten Entscheidung sehr detailliert mit der materiellen straf-, kunsturheber- bzw. datenschutzrechtlichen Rechtslage, Rechtfertigungsgründen, polizeirechtlichen Einschreitschwellen und der in dieser Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung auseinander. Da sich die vom Kläger mit Fortsetzungsfeststellungsklage angegriffene Grundverfügung als rechtswidrig erwies, ging damit auch die Rechtswidrigkeit der an diese anknüpfenden Vollstreckungsmaßnahmen (Unmittelbarer Zwang durch einfache körperliche Gewalt) einher - https://t1p.de/4p961