Nr. 303, Januar 2026
2) Braucht die Polizei eine Datenbank zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Internetbildern zur Gesichtserkennung?
Spätestens seit der Identifizierung der früheren RAF-Terroristin Klette anhand frei in sozialen Netzwerken zugänglicher Profil-Bilder unter falscher Identität durch eine Vertrauensperson bzw. ein journalistisches Investigativ-Team der ARD ist das Thema biometrischer Abgleich von vorhandenen Bilddaten mit öffentlich zugänglichen Internetbildern in der kriminalwissenschaftlichen Literatur nicht nur unter rein dogmatischen Gesichtspunkten präsent. Ein im Auftrag der NGO Algorithm Watch erstelltes technisches Gutachten stellt unter Bezugnahme auf europäisches Recht (KI-VO) fest, dass ein hierzu eigens erforderlicher Aufbau von sicherheitsbehördlichen Datenbanken, die mit derart frei verfügbaren Bilddateien aus „anlasslosem Scraping“ zum Abgleich gespeist werden, gegen EU-Recht verstößt - https://t1p.de/9rg2v
2) Braucht die Polizei eine Datenbank zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Internetbildern zur Gesichtserkennung?
Spätestens seit der Identifizierung der früheren RAF-Terroristin Klette anhand frei in sozialen Netzwerken zugänglicher Profil-Bilder unter falscher Identität durch eine Vertrauensperson bzw. ein journalistisches Investigativ-Team der ARD ist das Thema biometrischer Abgleich von vorhandenen Bilddaten mit öffentlich zugänglichen Internetbildern in der kriminalwissenschaftlichen Literatur nicht nur unter rein dogmatischen Gesichtspunkten präsent. Ein im Auftrag der NGO Algorithm Watch erstelltes technisches Gutachten stellt unter Bezugnahme auf europäisches Recht (KI-VO) fest, dass ein hierzu eigens erforderlicher Aufbau von sicherheitsbehördlichen Datenbanken, die mit derart frei verfügbaren Bilddateien aus „anlasslosem Scraping“ zum Abgleich gespeist werden, gegen EU-Recht verstößt - https://t1p.de/9rg2v