Nr. 304, Februar 2026
2) Rechtliche Zulässigkeit des Trainierens und Testens von KI-Systemen für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr mit Echtzeitdaten
In der Gesamtschau komplementär im Themenbereich „automatisierte Datenanalyse“ ist im Rahmen der Implementierung derartiger Softwaresystemlösungen die Trainingsphase datenschutzrechtlich äußerst relevant. Aufgrund der Komplexität werden hierzu wohl regelmäßig Echtdaten verwendet, da bei der Verwendung anonymisierter / pseudonymisierter Daten wesentliche Details verloren gehen. In einem lesenswerten Beitrag in der Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht (GSZ 2025 (8), Heft 6, S. 272) entwickeln Kühne, Golla und Schäfer auf Grundlage einschlägiger einschränkender rechtlicher Vorgaben sowohl Überlegungen de lege ferenda (KI-VO) als auch - darauf aufbauend - Gedanken zu einem ersten Entwurf bei der Implementierung derartiger Systeme ggf. hilfreicher Leitlinien - https://t1p.de/ffwxh
2) Rechtliche Zulässigkeit des Trainierens und Testens von KI-Systemen für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr mit Echtzeitdaten
In der Gesamtschau komplementär im Themenbereich „automatisierte Datenanalyse“ ist im Rahmen der Implementierung derartiger Softwaresystemlösungen die Trainingsphase datenschutzrechtlich äußerst relevant. Aufgrund der Komplexität werden hierzu wohl regelmäßig Echtdaten verwendet, da bei der Verwendung anonymisierter / pseudonymisierter Daten wesentliche Details verloren gehen. In einem lesenswerten Beitrag in der Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht (GSZ 2025 (8), Heft 6, S. 272) entwickeln Kühne, Golla und Schäfer auf Grundlage einschlägiger einschränkender rechtlicher Vorgaben sowohl Überlegungen de lege ferenda (KI-VO) als auch - darauf aufbauend - Gedanken zu einem ersten Entwurf bei der Implementierung derartiger Systeme ggf. hilfreicher Leitlinien - https://t1p.de/ffwxh