Nr. 304, Februar 2026
10) Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Der Deutsche Bundestag hat die entsprechende EU-RiLi 2023/977 am 15.01.2025 endlich in deutsches Recht umgesetzt. Die Neuregelungen sehen u. a. eine „Zentrale Anlaufstelle zum europäischen Informationsaustausch“ beim Bundeskriminalamt, neu geregelt in § 77 Abs. 9 BKAG und § 33b Bundespolizeigesetz, vor. Nach Inkrafttreten der Neuregelungen können „nationale Erkenntnisse schnell, zuverlässig und nach gemeinsamen Standards an andere Staaten übermittelt oder von anderen Staaten bezogen werden“ - https://t1p.de/crohu
10) Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Der Deutsche Bundestag hat die entsprechende EU-RiLi 2023/977 am 15.01.2025 endlich in deutsches Recht umgesetzt. Die Neuregelungen sehen u. a. eine „Zentrale Anlaufstelle zum europäischen Informationsaustausch“ beim Bundeskriminalamt, neu geregelt in § 77 Abs. 9 BKAG und § 33b Bundespolizeigesetz, vor. Nach Inkrafttreten der Neuregelungen können „nationale Erkenntnisse schnell, zuverlässig und nach gemeinsamen Standards an andere Staaten übermittelt oder von anderen Staaten bezogen werden“ - https://t1p.de/crohu