Nr. 306, April 2026
3) Legal Tech: Erster Einsatz von VR-Technologie in deutschem Zivilverfahren
Das LG Köln hat im Rahmen eines gerichtlichen Gutachtenauftrags als Beweisbeschluss (§ 358a ZPO) zum ersten Mal im Rahmen einer zivilgerichtlichen Verhandlung in Deutschland VR-Technologie eingesetzt, um sich den streitrelevanten Sachverhalt (ein Verkehrsunfall zwischen einer Straßenbahn und einem auf dem Bürgersteig abgestellten VW-Bus mit geöffneter Heckklappe) besser erschließen zu können. Zuvor war VR-Technik bereits im Strafprozess genutzt worden, bspw. anlässlich der Hauptverhandlung wegen des Mordes an einem Polizeibeamten und einer Polizeibeamtin im Landkreis Kusel am 31.01.2022 vor dem Landgericht Kaiserslautern. Die Prozessbeteiligten nutzten damals die Gelegenheit, den vom LKA Rheinland-Pfalz per Laserscan virtualisierten Tatort in Augenschein zu nehmen - https://t1p.de/s6k14
3) Legal Tech: Erster Einsatz von VR-Technologie in deutschem Zivilverfahren
Das LG Köln hat im Rahmen eines gerichtlichen Gutachtenauftrags als Beweisbeschluss (§ 358a ZPO) zum ersten Mal im Rahmen einer zivilgerichtlichen Verhandlung in Deutschland VR-Technologie eingesetzt, um sich den streitrelevanten Sachverhalt (ein Verkehrsunfall zwischen einer Straßenbahn und einem auf dem Bürgersteig abgestellten VW-Bus mit geöffneter Heckklappe) besser erschließen zu können. Zuvor war VR-Technik bereits im Strafprozess genutzt worden, bspw. anlässlich der Hauptverhandlung wegen des Mordes an einem Polizeibeamten und einer Polizeibeamtin im Landkreis Kusel am 31.01.2022 vor dem Landgericht Kaiserslautern. Die Prozessbeteiligten nutzten damals die Gelegenheit, den vom LKA Rheinland-Pfalz per Laserscan virtualisierten Tatort in Augenschein zu nehmen - https://t1p.de/s6k14