Nr. 307, Mai 2026
15) Rechtsprechung – „Nur für die Gegenwart: Quellen-TKÜ darf keine Chatlogs auswerten“
Der 3. Strafsenat des BGH (3 StR 495/25) hat klargestellt, dass die Überwachung und Aufzeichnung von Chats stets eine „Quellen-TKÜ“ darstellt. Die Ermittlungsbehörden dürfen daher nur auf Inhalte zugreifen, die ab der Überwachungsanordnung anfallen, nicht jedoch auf „alte Chatlogs“ - https://t1p.de/kb1yf
15) Rechtsprechung – „Nur für die Gegenwart: Quellen-TKÜ darf keine Chatlogs auswerten“
Der 3. Strafsenat des BGH (3 StR 495/25) hat klargestellt, dass die Überwachung und Aufzeichnung von Chats stets eine „Quellen-TKÜ“ darstellt. Die Ermittlungsbehörden dürfen daher nur auf Inhalte zugreifen, die ab der Überwachungsanordnung anfallen, nicht jedoch auf „alte Chatlogs“ - https://t1p.de/kb1yf