Nr. 308, Juni 2026
7) Polizeiliches Gefahrenabwehrrecht: Biometrische Videoüberwachung - § 14 HSOG, Klage vor dem VG Frankfurt
Bereits seit den 1990er Jahren gehört die polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher, zumeist polizeirechtlich als sogenannte „gefährliche Orte“ bewerteter Räume zum sicherheitsbehördlichen Standardrepertoire. Als erstes Bundesland hat Hessen im Jahr 2025 als erstes Bundesland die Möglichkeit einer KI-gestützten Videoüberwachung („biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung“) im polizeilichen Gefahrenabwehrrecht (HSOG) zur Vermisstensuche, zur Hilfe für Opfer von Menschenhandel und zur Identifizierung von Gefahrenverursachern terroristischer Straftaten explizit geregelt, macht bereits seit Ende 2025 von dieser Befugnis im im Rahmen eines Pilotversuchs im Frankfurter Bahnhofsviertel Gebrauch und hat das Projektgebiet inzwischen ausgeweitet. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klagt nun vor dem VG Frankfurt gegen die Teile der Novelle des § 14 HSOG, die die „biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung“ ermöglichen mit der abschließenden Empfehlung, das verwaltungsgerichtliche Verfahren wegen der Verfassungswidrigkeit der klagegegenständlichen Befugnisnormen auszusetzten und dem Bundesverfassungsgericht zur inzidenten Normenkontrolle gem. Art. 100 Abs. 1 GG vorzulegen. Der Fortgang dieses Verfahrens ist schon deshalb bedeutsam, weil andere Bundesländer (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, NRW) inzwischen vergleichbare Regelungen eingeführt haben und diese im Rahmen einzelner Pilotprojekte nutzen (z. B. in Mannheim und Hamburg) und weitere Bundesländer (Bayern, Bremen, Niedersachsen, Sachsen) gegenwärtig über die Ergänzung ihres Ländergefahrenabwehrrechts um vergleichbare Maßnahmen diskutieren - https://t1p.de/igk8l
7) Polizeiliches Gefahrenabwehrrecht: Biometrische Videoüberwachung - § 14 HSOG, Klage vor dem VG Frankfurt
Bereits seit den 1990er Jahren gehört die polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher, zumeist polizeirechtlich als sogenannte „gefährliche Orte“ bewerteter Räume zum sicherheitsbehördlichen Standardrepertoire. Als erstes Bundesland hat Hessen im Jahr 2025 als erstes Bundesland die Möglichkeit einer KI-gestützten Videoüberwachung („biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung“) im polizeilichen Gefahrenabwehrrecht (HSOG) zur Vermisstensuche, zur Hilfe für Opfer von Menschenhandel und zur Identifizierung von Gefahrenverursachern terroristischer Straftaten explizit geregelt, macht bereits seit Ende 2025 von dieser Befugnis im im Rahmen eines Pilotversuchs im Frankfurter Bahnhofsviertel Gebrauch und hat das Projektgebiet inzwischen ausgeweitet. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klagt nun vor dem VG Frankfurt gegen die Teile der Novelle des § 14 HSOG, die die „biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung“ ermöglichen mit der abschließenden Empfehlung, das verwaltungsgerichtliche Verfahren wegen der Verfassungswidrigkeit der klagegegenständlichen Befugnisnormen auszusetzten und dem Bundesverfassungsgericht zur inzidenten Normenkontrolle gem. Art. 100 Abs. 1 GG vorzulegen. Der Fortgang dieses Verfahrens ist schon deshalb bedeutsam, weil andere Bundesländer (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, NRW) inzwischen vergleichbare Regelungen eingeführt haben und diese im Rahmen einzelner Pilotprojekte nutzen (z. B. in Mannheim und Hamburg) und weitere Bundesländer (Bayern, Bremen, Niedersachsen, Sachsen) gegenwärtig über die Ergänzung ihres Ländergefahrenabwehrrechts um vergleichbare Maßnahmen diskutieren - https://t1p.de/igk8l