Nr. 308, Juni 2026
 
12) Neue zentrale Ansprechstelle „Deepfakes“ im Hessischen Landeskriminalamt
Die digitale Transformation schafft – neben zahllosen Chancen – auch einen neuen, virtuellen Raum für Rechtsgutverletzung mit digitalen Mitteln und damit, mit Blick auf KI-erzeugte, täuschend echt wirkende Bild-, Video- und sonstige Kommunikationserzeugnisse (Deepfakes), neue Formen „digitaler Gewalt“. Das Bundesjustizministerium hat Mitte April einen RefE zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor eben jener „digitalen Gewalt“ in die Abstimmung gegeben. Neben einem neuen „Gesetz gegen digitale Gewalt“, der Diensteanbieter und Anbieter von Internetzugangsdiensten stärker in die Verantwortung nehmen und Nutzerrechte stärken soll, soll auch das Kernstrafrecht signifikant ergänzt werden. Eine zentrale Herausforderung bleibt vor dem Hintergrund der hohen Qualität und der schieren Menge manipulierter Inhalte im Netz allerdings nach wie vor die Detektion und Analyse entsprechender Inhalte durch die Sicherheitsbehörden. Erste Ansätze zur Lösung dieser Problematik in Form polizeilicher Eigenentwicklungen (vgl. hierzu bspw. den KI-basierten Deepfake-Detector der rheinland-pfälzischen Polizei, Meldung im April-PNL Nr. 306) und nun auch die Gründung einer eigenständigen zentralen Ansprechstelle für Deepfakes im HLKA als interdisziplinäre Schnittstelle mit Vernetzungsaufgaben, Aufbau eines Lagebildes, polizeiinterne Kompetenzvermittlung, Marktsichtung und polizeiinterne Produkteinführung sowie die Verbesserung des Opferschutzes und der Prävention sind daher folgerichtig - https://t1p.de/3dfbn