Nr. 309, Juli 2026
9) Menschenwürde – biometrisiert?
Ergänzend zur vorangegangenen Meldung: In einer ebenso kurzen wie lesenswerten Kolumne (abgedruckt in der NJW, Heft 23/2026) kritisiert Christoph Degenhart unter Berufung auf eine Passage des Sondervotums zweier Richter zum Urteil des BVerfG zum „Großen Lauschangriff“ vom März 2004 (nämlich: „Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewöhnt zu haben, dass mit den mittlerweile entwickelten technischen Möglichkeiten auch deren grenzenloser Einsatz hinzunehmen ist“) u. a. das zunehmende Bestreben des Gesetzgebers, Sicherheitsbehörden den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sowohl präventiv wie auch repressiv zu ermöglichen. „Je mehr die Anwendung biometrischer Methoden dazu führt, dass (das) Individuum in bloße biometrische Daten zerlegt, auf sogenannte Templates als Objekt von Erkennungssoftware und automatisierter Datenauswertung reduziert wird, desto mehr wird es mit zunehmender Unentrinnbarkeit biometrischer Überwachung zum Objekt informationeller staatlicher Begierde. Eben das will Art. 1 GG verhindern - https://t1p.de/teudg
9) Menschenwürde – biometrisiert?
Ergänzend zur vorangegangenen Meldung: In einer ebenso kurzen wie lesenswerten Kolumne (abgedruckt in der NJW, Heft 23/2026) kritisiert Christoph Degenhart unter Berufung auf eine Passage des Sondervotums zweier Richter zum Urteil des BVerfG zum „Großen Lauschangriff“ vom März 2004 (nämlich: „Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewöhnt zu haben, dass mit den mittlerweile entwickelten technischen Möglichkeiten auch deren grenzenloser Einsatz hinzunehmen ist“) u. a. das zunehmende Bestreben des Gesetzgebers, Sicherheitsbehörden den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sowohl präventiv wie auch repressiv zu ermöglichen. „Je mehr die Anwendung biometrischer Methoden dazu führt, dass (das) Individuum in bloße biometrische Daten zerlegt, auf sogenannte Templates als Objekt von Erkennungssoftware und automatisierter Datenauswertung reduziert wird, desto mehr wird es mit zunehmender Unentrinnbarkeit biometrischer Überwachung zum Objekt informationeller staatlicher Begierde. Eben das will Art. 1 GG verhindern - https://t1p.de/teudg