Nr. 309, Juli 2026
 
12) Meinen und Wissen: Was unterscheidet eine wissenschaftliche Aussage von einer Meinung?
„Das Grundgesetz unterscheidet zwischen schlichten Meinungen, die ein subjektives Werturteil beinhalten und in Art. 5 Abs. 1, S. 1 GG geschützt sind, und einer wissenschaftlichen Aussage, die durch den ernsthaften planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit gekennzeichnet ist, der durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt wird. Da aber auch wissenschaftliche Aussagen wertende Elemente beinhalten (können), ist die Unterscheidung nicht so trivial, wie es auf den ersten Blick scheint. Wer sich bewusst als Wissenschaftler in einen bestimmten Diskurszusammenhang begibt, sollte zumindest ein spezifisches Set an Argumentationsregeln akzeptieren“, so die Kernaussage eines sehenswerten Beitrags des ehemaligen Präsidenten des BVerfG, Andreas Voßkuhle, im Rahmen einer Leopoldina-Vorlesung - https://t1p.de/bfjb7