Nr. 310, August 2026
8) Podcast: „Das härteste Polizeigesetz seit 1945“ am Bundesverfassungsgericht
Seit zehn Jahren entwickelt sich das polizeiliche Ländergefahrenabwehrrecht parallel zum Strafprozessrecht in Folge einer veränderten allgemeinen Gefahrenlage in allen Bundesländern - allerdings in unterschiedlicher Intensität in den Ländern - dynamisch fort. Im Einzelfall sind schwerwiegende Grundrechtseingriffe in einer schmalen Grauzone im Vorfeld der tradierten gefahrenabwehrrechtlichen Eingriffsschwelle der „konkreten Gefahr“ und weit vor einem strafprozessualen Anfangsverdacht denkbar. Im Radioreport Recht, als Podcast abrufbar in der ARD-Mediathek „Sounds“, berichten Experten und Prozessbeteiligte über die zweitägige Anhörung zu mehreren abstrakten Normenkontrollverfahren / Klagen gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz. Mit einer Entscheidung in der Sache, die in elementaren Fragen zur Reichweite des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts und zum Verhältnis Gefahrenabwehr- / Strafprozessrecht sowie zur wechselseitigen Transformation von in der jeweiligen Sphäre gewonnenen Informationen für etwas mehr Klarheit sorgen wird, ist noch in diesem Jahr zu rechnen - https://t1p.de/96sur
8) Podcast: „Das härteste Polizeigesetz seit 1945“ am Bundesverfassungsgericht
Seit zehn Jahren entwickelt sich das polizeiliche Ländergefahrenabwehrrecht parallel zum Strafprozessrecht in Folge einer veränderten allgemeinen Gefahrenlage in allen Bundesländern - allerdings in unterschiedlicher Intensität in den Ländern - dynamisch fort. Im Einzelfall sind schwerwiegende Grundrechtseingriffe in einer schmalen Grauzone im Vorfeld der tradierten gefahrenabwehrrechtlichen Eingriffsschwelle der „konkreten Gefahr“ und weit vor einem strafprozessualen Anfangsverdacht denkbar. Im Radioreport Recht, als Podcast abrufbar in der ARD-Mediathek „Sounds“, berichten Experten und Prozessbeteiligte über die zweitägige Anhörung zu mehreren abstrakten Normenkontrollverfahren / Klagen gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz. Mit einer Entscheidung in der Sache, die in elementaren Fragen zur Reichweite des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts und zum Verhältnis Gefahrenabwehr- / Strafprozessrecht sowie zur wechselseitigen Transformation von in der jeweiligen Sphäre gewonnenen Informationen für etwas mehr Klarheit sorgen wird, ist noch in diesem Jahr zu rechnen - https://t1p.de/96sur