Nr. 311, September 2026
 
3) Gefühlte Sicherheit – Zum Schutz des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch die Polizei
Im Heft 2 / 2026 der Zeitschrift „Die Verwaltung“ setzt sich Alexander Wentker von der Humboldt-Universität in Berlin am Beispiel der relativ neuen und bundesweit bislang singulären polizeilichen Aufgabenzuweisung der „Stärkung des Sicherheitsgefühls“ in § 1 Abs. 7 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) kritisch auseinander. Über die Formulierung „(…) und deshalb anzunehmen ist, dass sie gemieden werden“ führt diese reine Aufgabenzuweisung und daher Zielsetzung polizeilicher Bemühungen indirekt zu einer Ausweitung polizeilicher Befugnisse, in Hessen bspw. in Form der offenen polizeilichen Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte in der neu gefassten Nr. 3 des § 14 HSOG. Wentker bezweifelt die Tauglichkeit des Rechtsgutes „Schutz des Sicherheitsgefühls“ über eine allgemeine polizeiliche Zielsetzung hinaus als Anknüpfungspunkt für operative polizeilicher Befugnisse und kritisiert, dass damit das Polizeirecht verstärkt als Mittel der Verhaltenssteuerung auch gegenüber (Noch-)Nicht-Störern begriffen werde. Rechtspolitisch liege hierin ein Bruch mit idealtypischen Vorstellungen und der tradierten Dogmatik des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts - ohne den erforderlichen hinreichenden Tatsachenbezug - vor, die den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsanforderungen strukturell kaum genügen könne, da ein heterogen interpretierbarer Begriff wie das „subjektive Sicherheitsempfinden“ nahezu unmöglich empirisch objektivierbar sei - https://t1p.de/lo4mr