Nr. 311, September 2026
5) Polizeirechtlich statuierte, KI-unterstützte Verhaltenssensorik als Bestandteil offener polizeilicher Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten
Nun startet auch die Berliner Polizei an zwei polizeilich festgestellten Kriminalitätsschwerpunkten (zunächst am Kottbusser Tor, später dann im Rahmen der Projektierung auch an der Warschauer Brücke) sog. Verhaltens- und Situationserkennung mittels offener KI-basierter Videotechnik. Die Auswertesoftware hierfür liefert die Fa. Adesso SE. Rechtliche Grundlage für den KI-Einsatz ist das im Dezember 2025 geänderte Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG). Mit der an eine (ggf. bereits vorhandene) offene polizeiliche Videoüberwachung kriminalitätsbelasteter Orte gekoppelte, KI-unterstützte Verhaltenssensorik, mit der auffällige Bewegungen wie z. B. Schläge, Tritte, Wurfbewegungen, „Rangeleien“ etc. (in Baden-Württemberg berichtet der Mannheimer Morgen von 17 definierten Aktivitätsmustern) durch die Polizei frühzeitig erkannt und so sich anbahnende Gefahrenlagen frühzeitig unterbunden werden können, hat die Polizei in Baden-Württemberg (Mannheim) im Jahr 2018 begonnen. Dort produziert die Polizei derzeit mit eigenem Personal weitere Szenen, um die verwendete Software des Fraunhofer-Instituts (IOSB) sensibler zu trainieren. Im Endausbau sollen hierzu bis zu 10.000 Vergleichs-Szenerien eingespielt werden. Ein abschließender Erfahrungsbericht des Mannheimer Projekts steht noch aus. Die KI-gestützte Verhaltenssensorik im öffentlichen Raum nimmt legislativ zunehmend Fahrt auf. Auch die polizeilichen Ländergefahrenabwehrgesetze in Hamburg und Hessen enthalten inzwischen vergleichbare präventive Befugnisgrundlagen, die seit 2025 auch projektiert werden (in Hamburg – dort wissenschaftlich begleitet durch das gemeinsame Projekt „LoKI“ an der Universität Hamburg und der TU in Chemnitz (https://ki-konflikte.de) - beginnend am Hansaplatz, inzwischen auch am Hachmannplatz vor dem Hauptbahnhof, in Hessen im Frankfurter Bahnhofsviertel) - https://t1p.de/0w5wj
5) Polizeirechtlich statuierte, KI-unterstützte Verhaltenssensorik als Bestandteil offener polizeilicher Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten
Nun startet auch die Berliner Polizei an zwei polizeilich festgestellten Kriminalitätsschwerpunkten (zunächst am Kottbusser Tor, später dann im Rahmen der Projektierung auch an der Warschauer Brücke) sog. Verhaltens- und Situationserkennung mittels offener KI-basierter Videotechnik. Die Auswertesoftware hierfür liefert die Fa. Adesso SE. Rechtliche Grundlage für den KI-Einsatz ist das im Dezember 2025 geänderte Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG). Mit der an eine (ggf. bereits vorhandene) offene polizeiliche Videoüberwachung kriminalitätsbelasteter Orte gekoppelte, KI-unterstützte Verhaltenssensorik, mit der auffällige Bewegungen wie z. B. Schläge, Tritte, Wurfbewegungen, „Rangeleien“ etc. (in Baden-Württemberg berichtet der Mannheimer Morgen von 17 definierten Aktivitätsmustern) durch die Polizei frühzeitig erkannt und so sich anbahnende Gefahrenlagen frühzeitig unterbunden werden können, hat die Polizei in Baden-Württemberg (Mannheim) im Jahr 2018 begonnen. Dort produziert die Polizei derzeit mit eigenem Personal weitere Szenen, um die verwendete Software des Fraunhofer-Instituts (IOSB) sensibler zu trainieren. Im Endausbau sollen hierzu bis zu 10.000 Vergleichs-Szenerien eingespielt werden. Ein abschließender Erfahrungsbericht des Mannheimer Projekts steht noch aus. Die KI-gestützte Verhaltenssensorik im öffentlichen Raum nimmt legislativ zunehmend Fahrt auf. Auch die polizeilichen Ländergefahrenabwehrgesetze in Hamburg und Hessen enthalten inzwischen vergleichbare präventive Befugnisgrundlagen, die seit 2025 auch projektiert werden (in Hamburg – dort wissenschaftlich begleitet durch das gemeinsame Projekt „LoKI“ an der Universität Hamburg und der TU in Chemnitz (https://ki-konflikte.de) - beginnend am Hansaplatz, inzwischen auch am Hachmannplatz vor dem Hauptbahnhof, in Hessen im Frankfurter Bahnhofsviertel) - https://t1p.de/0w5wj