Nr. 311, September 2026
9) Jenny’s Law – Irland stärkt den Schutz vor Gewalt gegen Frauen durch ein öffentlich einsehbares Register
In Kürze wird in Irland ein öffentlich einsehbares Internet-Register zu verurteilten Gewalttätern eröffnet. Das irische Parlament hat ein entsprechendes Gesetz, welches in Erinnerung an den „Fall Jennifer Poole“ aus Dublin, die 2021 von ihrem Ex-Freund, der wegen eines schwerwiegenden Messerangriffs ggü. seiner Ex-Partnerin und deren Mutter sechs Jahre zuvor zu einer mehrjährige Haftstrafe verurteilt worden war, mit mehreren Messerstichen getötet wurde, unter der Kurzbezeichnung „Jenny’s Law“ firmiert, im Juli in Folge stark ansteigender Meldungen von Gewalt gegen Frauen und Kindern beschlossen. Das in dieser Form in Europa bislang singuläre Warnsystem soll potentiellen Betroffenen einen möglichst barrierefreien öffentlichen Informationszugang ermöglichen. Jennifer Poole war die Gewalt-Vorgeschichte ihres Ex-Partners, die ihrer Familie erst in der Hauptverhandlung zur Kenntnis gelangte, nämlich nicht bekannt. In dem Register werden Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung oder auch Stalking erfasst. Zum Vergleich: In Deutschland wurde kriminalpolitisch bislang nicht ernsthaft über ein derartiges Register diskutiert. Vielmehr soll ab Juli 2027 im legislativ inzwischen entsprechend ergänzten Gewaltschutzgesetz (§ 1a ff. neu) eine elektronische Aufenthaltsüberwachung Betroffene bei „Hochrisikofällen“ vor (erneuter) häuslicher bzw. sexualisierter Gewalt schützen können, die für derartige Fallkonstellationen bislang nur in einzelnen polizeilichen Ländergefahrenabwehrgesetzen möglich war. Kriminologische Untersuchungen zu einer ähnlichen Variante, die es seit 2021 im Rahmen des „Domestic Violence Disclosure Scheme“, kurz: „Clare’s Law, in Großbritannien gibt, bei der potenziell Betroffene auf Antrag bei der Polizei eine eventuelle Gewalthistorie ihrer Partner mitgeteilt bekommen und zudem die Polizei unter bestimmten Umständen Personen proaktiv warnen kann, weisen allerdings nur auf eine eingeschränkte präventive Wirksamkeit hin. Die Aufnahme in das irische Register erfolgt nicht automatisch, darüber entscheidet ausschließlich das Gericht. Zudem ist in aller Regel die Zustimmung des jeweils Betroffenen erforderlich. Nach drei Jahren kann die Löschung aus dem Register beantragt werden - https://t1p.de/h42d5
9) Jenny’s Law – Irland stärkt den Schutz vor Gewalt gegen Frauen durch ein öffentlich einsehbares Register
In Kürze wird in Irland ein öffentlich einsehbares Internet-Register zu verurteilten Gewalttätern eröffnet. Das irische Parlament hat ein entsprechendes Gesetz, welches in Erinnerung an den „Fall Jennifer Poole“ aus Dublin, die 2021 von ihrem Ex-Freund, der wegen eines schwerwiegenden Messerangriffs ggü. seiner Ex-Partnerin und deren Mutter sechs Jahre zuvor zu einer mehrjährige Haftstrafe verurteilt worden war, mit mehreren Messerstichen getötet wurde, unter der Kurzbezeichnung „Jenny’s Law“ firmiert, im Juli in Folge stark ansteigender Meldungen von Gewalt gegen Frauen und Kindern beschlossen. Das in dieser Form in Europa bislang singuläre Warnsystem soll potentiellen Betroffenen einen möglichst barrierefreien öffentlichen Informationszugang ermöglichen. Jennifer Poole war die Gewalt-Vorgeschichte ihres Ex-Partners, die ihrer Familie erst in der Hauptverhandlung zur Kenntnis gelangte, nämlich nicht bekannt. In dem Register werden Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung oder auch Stalking erfasst. Zum Vergleich: In Deutschland wurde kriminalpolitisch bislang nicht ernsthaft über ein derartiges Register diskutiert. Vielmehr soll ab Juli 2027 im legislativ inzwischen entsprechend ergänzten Gewaltschutzgesetz (§ 1a ff. neu) eine elektronische Aufenthaltsüberwachung Betroffene bei „Hochrisikofällen“ vor (erneuter) häuslicher bzw. sexualisierter Gewalt schützen können, die für derartige Fallkonstellationen bislang nur in einzelnen polizeilichen Ländergefahrenabwehrgesetzen möglich war. Kriminologische Untersuchungen zu einer ähnlichen Variante, die es seit 2021 im Rahmen des „Domestic Violence Disclosure Scheme“, kurz: „Clare’s Law, in Großbritannien gibt, bei der potenziell Betroffene auf Antrag bei der Polizei eine eventuelle Gewalthistorie ihrer Partner mitgeteilt bekommen und zudem die Polizei unter bestimmten Umständen Personen proaktiv warnen kann, weisen allerdings nur auf eine eingeschränkte präventive Wirksamkeit hin. Die Aufnahme in das irische Register erfolgt nicht automatisch, darüber entscheidet ausschließlich das Gericht. Zudem ist in aller Regel die Zustimmung des jeweils Betroffenen erforderlich. Nach drei Jahren kann die Löschung aus dem Register beantragt werden - https://t1p.de/h42d5