Nr. 11, November 1999
 
6) Netiquette wird rechtsverbindlich
Laut einem kanadischen Urteil zufolge darf ein Internet-Dienstleister seinem Kunden kündigen, wenn dieser gegen die Netiquette verstoßen hat. Im konkreten Sachverhalt hatte ein Kunde 250.000 Werbebotschaften per email versendet und somit gegen die ungeschriebenen Regeln des Netzes verstoßen. Im Vertrag des Kunden stand aber die Verpflichtung, sich genau an diese Regeln zu halten.

Quelle: Trendletter Nr. 9/99