Nr. 12, Dezember 1999
 
1) Digitale Unterschrift rechtsverbindlich
Der Europäische Rat hat in der vergangenen Woche eine Richtlinie für eine Vereinheitlichung der "elektronischen Unterschrift" beschlossen. Will heißen: Die digitale Signatur ist dann der handschriftlichen Unterschrift gleichzusetzen - und damit rechtsverbindlich. Die neuen Regeln sollen das Benutzen von digitalen Unterschriften und deren Anerkennung vereinfachen. Elektronischer Schriftverkehr mit den Behörden und E-Commerce werden damit einen neuen Boom erfahren, rechnen Experten. Quelle: GMX-Info 32