Nr. 8, August 1999
5) Modischer Gag wurde zum teuren Spaß
Die Verhängung einer Geldstrafe wegen Missbrauchs von amtlichen Abzeichen ist für Michael L. unverständlich. 1.600 Mark soll der 27jährige zahlen, entschied ein Strafrichter. Der Vorwurf gegen den jungen Mann: Missbrauch von Titeln, Abzeichen und Berufsbezeichnungen. Dabei hatte sich Michael L. nur einen Gag erlauben wollen. Im Katalog eines kleinen Versandhauses entdeckte er ein T-Shirt, auf dem in großen weißen Lettern „Polizei“ stand. Michael L. hatte das Hemd vor allem für seinen Job als Diskjockey gekauft. Doch an einem Abend trug er es auch bei einem Spaziergang. Eine Polizeistreife wurde auf die leuchtenden Buchstaben aufmerksam und stellte den vermeintlichen Kollegen zur Rede. Wenig später kam dann die Anzeige mit dem Vorwurf, er habe sich als Polizist ausgegeben. In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht war ihm noch angeboten worden, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Mark einzustellen. Weil er das nicht einsah (schließlich hatte er sich nicht als Polizist ausgegeben) war Michael L. damit aber nicht einverstanden. Der Richter meinte, er könne sich das T-Shirt zwar kaufen und er dürfe es auch tragen – nur eben nicht in der Öffentlichkeit. Das Hemd sehe dem offiziellen Polizei-T-Shirt derart ähnlich, dass eine Verwechslung mit „echten“ Amtsträgern nicht ausgeschlossen werden könnte. Jetzt wird der modische Gag teuer für den 27jährigen. 1.600 Mark Geldstrafe verhängte der Richter. Doch der Diskjockey fühlte sich missverstanden und schloss eine Berufung nicht aus. Quelle: Bonner Generalanzeiger vom 16.07.99; AZ: 71 DS 530/98; AG Bonn
5) Modischer Gag wurde zum teuren Spaß
Die Verhängung einer Geldstrafe wegen Missbrauchs von amtlichen Abzeichen ist für Michael L. unverständlich. 1.600 Mark soll der 27jährige zahlen, entschied ein Strafrichter. Der Vorwurf gegen den jungen Mann: Missbrauch von Titeln, Abzeichen und Berufsbezeichnungen. Dabei hatte sich Michael L. nur einen Gag erlauben wollen. Im Katalog eines kleinen Versandhauses entdeckte er ein T-Shirt, auf dem in großen weißen Lettern „Polizei“ stand. Michael L. hatte das Hemd vor allem für seinen Job als Diskjockey gekauft. Doch an einem Abend trug er es auch bei einem Spaziergang. Eine Polizeistreife wurde auf die leuchtenden Buchstaben aufmerksam und stellte den vermeintlichen Kollegen zur Rede. Wenig später kam dann die Anzeige mit dem Vorwurf, er habe sich als Polizist ausgegeben. In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht war ihm noch angeboten worden, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Mark einzustellen. Weil er das nicht einsah (schließlich hatte er sich nicht als Polizist ausgegeben) war Michael L. damit aber nicht einverstanden. Der Richter meinte, er könne sich das T-Shirt zwar kaufen und er dürfe es auch tragen – nur eben nicht in der Öffentlichkeit. Das Hemd sehe dem offiziellen Polizei-T-Shirt derart ähnlich, dass eine Verwechslung mit „echten“ Amtsträgern nicht ausgeschlossen werden könnte. Jetzt wird der modische Gag teuer für den 27jährigen. 1.600 Mark Geldstrafe verhängte der Richter. Doch der Diskjockey fühlte sich missverstanden und schloss eine Berufung nicht aus. Quelle: Bonner Generalanzeiger vom 16.07.99; AZ: 71 DS 530/98; AG Bonn