Nr. 9, September 1999
 
10) Prozessfinanzierung mit Gewinnbeteiligung jetzt auch in Deutschland
Was Anwälte nicht dürfen, darf die erste deutsche Prozessfinanzierungsagentur Foris AG (www.foris-ag.de ): Sie trägt alle Verfahrenskosten, selbst bei gerichtlicher Niederlage. Dafür behält die Agentur im Falle eines Sieges oder eines Vergleiches die Hälfte des Prozesserlöses ein. Quelle: Trendletter 10, 1999