Nr. 15, März 2000
 
12) Menschenrechte und Todesstrafe in den USA
Nach der Hinrichtung von drei jugendlichen Straftätern im Januar 2000 in Virginia und Texas wächst der Druck auf die amerikanische Regierung, keine Jugendlichen mehr zum Tode verurteilen zu lassen bzw. solche Verurteilungen umzuwandeln. Gegenwärtig sitzen noch etwas 70 Personen unter 18 Jahren in amerikanischen Todeszellen. Nach Protesten der Europäischen Union, des Europäischen Parlamentes und von Papst Johannes Paul II wird erneut das Problem deutlich, dass die USA auf andere Nationen Druck ausüben, die Menschenrechte zu achten, selbst in diesem Bereich aber nicht bereit sind, sich an internationale Vereinbarungen zu halten. 23 der 38 Staaten in den USA, die die Todesstrafe erlauben, sehen diese auch gegenüber unter 18-jährigen vor. Die USA sind neben Somalia das einzige unter 191 Ländern, die noch nicht die 10 Jahre alte Konvention der Vereinten Nationen zur den Rechten von Kindern unterschrieben haben, die u.a. die Todesstrafe für unter 18-jährige untersagt. Allerdings übt auch eine andere Tatsache Druck auf die Bundesstaaten des USA aus, die die Todessstrafe noch vollstrecken: Zunehmend werden Hinrichtungen ausgesetzt, weil neue rechtliche oder tatsächliche Fakten auftauchen und damit die Möglichkeit, dass ein Unschuldiger hingerichtet wird, besteht. So wurden z.B. im Staat Illinois seit der dortigen Wiedereinführung des Todesstrafe 12 solcher Urteile vollstreckt, 13 jedoch ausgesetzt – und dies, obwohl viele Beschuldigte nur schlecht oder gar nicht verteidigt werden und neues Beweismaterial zum Teil von Studenten beschafft wird. Quelle: Chicago Tribune, Internet Edition, 10.2.2000 sowie taz vom 17.2.2000 (Danke an Joachim Kersten, z.Zt. Chicago).