Nr. 24, Dezember 2000
 
9) Verbindungsdaten sechs Monate speichern
Die neue Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) der Bundesregierung verletzt nach Ansicht von Experten den Datenschutz, anstatt ihn zu fördern. In einer gemeinsamen Presseerklärung werfen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der meisten Länder der Bundesregierung vor, mit der Neuregelung das Fernmeldegeheimnis zu verletzen und gegen die geltenden Rechtsgrundsätze der Datensparsamkeit zu verstoßen. Die neue Verordnung, die vor kurzem den Bundesrat passierte, sieht unter anderem vor, dass die Telefon-Firmen die Verbindungsdaten ihrer Kunden künftig sechs Monate lang speichern. Bisher betrug diese Frist 80 Tage. Als treibende Kraft hinter der Verlängerung haben die Datenschützer die Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste ausgemacht. Sie versprächen sich davon eine vorsorgliche Datensammlung, die ihnen bei künftigen Ermittlungen nützlich sein könnte. Allerdings dürfe nach Ansicht der Datenschützer nur im Zusammenhang mit konkreten Ermittlungen das Recht auf Datenschutz zurückstehen. Grundlage für den Datenzugriff von Polizei und Geheimdiensten ist der verfassungsrechtlich umstrittene Paragraf 12 des Fernmeldeanlagengesetzes (FAG). Er wurde Ende 1999 auf Drängen der Innenexperten im Bundestag befristet verlängert. Zum Datenabruf genügt ein reiner Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft. (ur) Quelle: www.billiger-telefonieren.de