Nr. 44, September 2002
 
14) Der kriminalpolitische Kurzkommentar
Heute: Zur Verschärfung des (Jugend-)Strafrechts und zur Einführung von Nachbarschaftsgerichten in Frankreich

Man glaubt es kaum: Die Mitte-Rechts-Regierung in Frankreich führt „Nachbarschaftstribunale“ ein. Als „gesellschaftliche Gerichte“ (s. dazu das Stichwort im Kriminologie-Lexikon, hrsg. von H.-J. Kerner, 1991, S. 121f.) kannten wir Vergleichbares bis 1989 in der DDR, von westlichen (Kriminal)Politikern immer skeptisch bis entrüstet kommentiert: Laien(richter) sollen Alltagskonflikte  regeln und bei kleineren Delikten auch Sanktionen verhängen dürfen - deshalb hießen sie in der DDR auch Schieds- und Konfliktkommissionen. Ob den französischen Rechtspolitikern dieser kriminalpolitische Diebstahl bewusst war? Parallel dazu verschärft die französische Regierung auch das Jugendstrafrecht und baut für 3,65 Milliarden Euro neue Gefängnisse. Zudem sollen 13.500 neue Stellen ausschließlich im repressiven Bereich geschaffen werden. Von Prävention keine Spur. Wieder einmal hat die Kriminologie sich nicht nützlich machen können ?