Nr. 63, April 2004
 
3) „Stille SMS“
Wie die Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP feststellte, ist der Einsatz so genannter stiller SMS inzwischen unverzichtbar. Mit Hilfe dieser Mobilfunk-Technik kann der ungefähre Standort einer „Zielperson“ fixiert werden. Dies ist ein wichtiges Hilfsmittel für Ermittlungs-, Fahndungs- und Observierungszwecke, so die Antwort der Bundesregierung. Geplant ist ferner, im Rahmen der Kommunikationsüberwachung auch Bewegungsprofile zu erstellen. Eine „stille SMS“ bedeutet, dass die Ermittler unerkannt eine Nachricht an verdächtige Personen absetzen. Diese Kurzmitteilung wird von dem anvisierten Mobiltelefon nicht als Nachricht registriert. Sie produzieren aber Verbindungsdaten beim Mobilfunkprovider, die sich die Polizei verschaffen kann. Mit Hilfe dieser technischen Möglichkeit ist in Stadtgebieten eine auf etwa 50 m genaue Funkzellenpeilung möglich. Quelle: Der Kriminalist 10/2003