Nr. 89, September 2006
 
2) Ermittlungstechniken bei schweren Verbrechen einschl. terroristischer Gewaltakte
Zur Terrorbekämpfung mussten die Strafverfolgungsbehörden ihre Ermittlungsmethoden anpassen und spezielle Ermittlungstechniken entwickeln. Diese werden so zur systematischen Informationsbeschaffung eingesetzt, dass die überwachten Personen nicht gewarnt werden. Da die Gefahr besteht, dass Persönlichkeitsrechte verletzt werden, müssen diese Techniken kontrolliert werden. Es gibt eine Veröffentlichung mit Empfehlungen des Ministerausschusses des Europarates zu diesen Techniken. Sie soll den effektiven Einsatz dieser Techniken durch Justiz- und Anklagebehörden im Rahmen ihrer Ermittlungen bei schweren Straftaten, einschl. terroristischer Gewaltakte - unter strikter Beachtung der Rechte und Freiheit des Individuums - fördern. Bestellungen (pdf Version 5.- Euro): http://book.coe.int/sysmodules/RBS_page/admin/redirect.php?id=36&lang=EN&produit_aliasid=1986