Nr. 92, Dezember 2006
14) Sexualdelinquenz und Falschbezichtigung - Eine vergleichende Analyse realer und vorgetäuschter Sexualdelikte
14. Sexualdelinquenz und Falschbezichtigung - Eine vergleichende Analyse realer und vorgetäuschter Sexualdelikte Kaum etwas rüttelt mehr an den Fundamenten eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens wie Justizirrtümer, sprich Fehlentscheidungen. Denn eine richtige Entscheidung, also die Wahrheit zu finden, ist ein tragendes Verfahrensziel (neben der Verfahrensgerechtigkeit und dem Rechtsfrieden). Besonders tragisch erscheint uns ein Fehlurteil, wenn ein Unschuldiger schuldig gesprochen wird. Schon eher geneigt sind wir, einen Schuldigen "laufen zu lassen", wenn ihm seine Schuld mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht nachgewiesen werden kann. Hier mag im Unterbewusstsein wirken, was die Juristen "Unschuldsvermutung" nennen und was als Prozessgrundsatz in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu finden ist. Das Buch: Joachim Burgheim, Hermann Friese: Sexualdelinquenz und Falschbezichtigung - Eine vergleichende Analyse realer und vorgetäuschter Sexualdelikte - Frankfurt a.M. 2006 (Verlag für Polizeiwissenschaft), Schriftenreihe Polizei & Wissenschaft, 97 S., ISBN 3-935979-82-7, 15,90 Euro. Eine ausführliche Buchbesprechung findet sich im PNL unter http://www.polizei-newsletter.de/books_german.php
14) Sexualdelinquenz und Falschbezichtigung - Eine vergleichende Analyse realer und vorgetäuschter Sexualdelikte
14. Sexualdelinquenz und Falschbezichtigung - Eine vergleichende Analyse realer und vorgetäuschter Sexualdelikte Kaum etwas rüttelt mehr an den Fundamenten eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens wie Justizirrtümer, sprich Fehlentscheidungen. Denn eine richtige Entscheidung, also die Wahrheit zu finden, ist ein tragendes Verfahrensziel (neben der Verfahrensgerechtigkeit und dem Rechtsfrieden). Besonders tragisch erscheint uns ein Fehlurteil, wenn ein Unschuldiger schuldig gesprochen wird. Schon eher geneigt sind wir, einen Schuldigen "laufen zu lassen", wenn ihm seine Schuld mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht nachgewiesen werden kann. Hier mag im Unterbewusstsein wirken, was die Juristen "Unschuldsvermutung" nennen und was als Prozessgrundsatz in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu finden ist. Das Buch: Joachim Burgheim, Hermann Friese: Sexualdelinquenz und Falschbezichtigung - Eine vergleichende Analyse realer und vorgetäuschter Sexualdelikte - Frankfurt a.M. 2006 (Verlag für Polizeiwissenschaft), Schriftenreihe Polizei & Wissenschaft, 97 S., ISBN 3-935979-82-7, 15,90 Euro. Eine ausführliche Buchbesprechung findet sich im PNL unter http://www.polizei-newsletter.de/books_german.php